FAQ:Faktura:Einstellungen:Mehrwertsteuer anpassen
Umsatzsteuer anpassen bei allen Faktura Programmen:
Zunächst melden Sie sich in unserem Updateclub im Programm unter Extras – Updates an, um immer die aktuelle Programmversion zu verwenden, sollte noch keine aktive Mitgliedschaft bestehen.
Im Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 wird die gesetzliche Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer von bisher 19% bzw. 7% auf 16% bzw. 5% reduziert.
Für die temporäre Umstellung empfehlen wir folgenden Ablauf:
Stellen Sie zunächst sicher, dass Sie unter Verwaltung → Eigene Daten → Land "Deutschland" eingetragen haben. Sollte dies nicht der Fall sein tragen Sie dieses nach und gehen unten auf den Button Speichern.
Die Höhe der MwSt-Sätze können Sie anpassen unter
- Faktura → Verkauf → Button Optionen → Höhe der MwSt.-Sätze → Anpassen
- Programm neu starten, damit die Änderung überall in Kraft tritt
Die eingestellten MwSt.-Sätze gelten für das Artikel-/Leistungsverzeichnis und für alle neu erstellten Vorgänge (Rechnungen, Angebote etc).
Bereits vorhandene Vorgänge bleiben unverändert.
Nach dem Ablauf der temporären Steueranpassung können Sie auf die gleiche Weise den Steuersatz wieder zurückstellen.
Vorgehen bei Rechnungen mit Leistungsdatum vor bzw. nach der temporären Steueranpassung
- Faktura → Verkauf → "Rechnung" erstellen → Positions-Editor → Position hinzufügen → Artikel-/Leistungsverzeichnis → Artikel auswählen → Im Bereich Steuer können Sie den MwSt.-Satz pro Artikel händisch anpassen
Vorgehen bei Abo-Rechnungen (wiederkehrende Rechnungen), sowie der "Generieren" Funktion
Achtung gilt erst ab aktueller Version 5.1.0:
Wenn eine aktuelle Aborechnung erstellt/generiert werden soll:
- Faktura → Verkauf → Button links oben "Erweiterte Funktionen" → Abo-Rechnungen verwalten → ausgewählte Erstellen
Hier folgt dann die neue Abfrage mit dem Inhalt: "Soll der USt.-Satz im neu erstellten Dokument angepasst werden im Zuge der temporären USt.-Senkung? 19% auf 16%, 7% auf 5%". Dies kann mit dem Button "Ja" bestätigt werden oder mit "Nein" abgelehnt werden.
Gleiches Fenster erscheint bei dem Vorgang "Generieren", wenn Sie z.B. aus einem Angebot eine Rechnung generieren möchten.
Wir empfehlen bei Umstellungen entsprechend immer einzeln genau zu prüfen, ob die MwSt.-Ausweisung und Berechnung korrekt erfolgt und umgestellt ist. Der Anwender/Steuerpflichtige ist immer für die korrekte Ausweisung und Berechnung selbst verantwortlich.